Praktische Studienzeit
Rechtsgrundlage: § 12 PSO i.V.m. § 25 JAPO
Nach § 12 PSO i.V.m. § 25 JAPO haben Studierende des LL.B. Recht und Wirtschaft in der vorlesungsfreien Zeit praktische Studienzeiten (Pflichtpraktika) abzuleisten.
Alle Informationen zur Praktischen Studienzeit erhalten Sie im Merkblatt zur praktischen Studienzeit des Landesjustizprüfungsamtes.
Eine Bescheinigung über die verpflichtende Ableistung von praktischen Studienzeiten während des Studiums erhalten Sie hier. Über den Link gelangen Sie zum Formularserver der Universität Bayreuth, bei dem Sie sich mit Ihrer bt-Kennung anmelden können. Die Bescheinigung wird Ihnen im Anschluss automatisch an Ihre universitäre E-Mail-Adresse übermittelt.