Bachelorarbeit
Die nachfolgenden Ausführungen geben einen hilfreichen Überblick für die Planung und die erfolgreiche Erstellung der Bachelorarbeit. Für genauere Informationen sollten Sie das Modulhandbuch und die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft an der Universität Bayreuth (insb. § 13 PSO RuW) zu Rate ziehen, welche Sie unter dem Reiter "Dokumente" finden.
Durch die studienbegleitend abgelegte Bachelorprüfung als berufsqualifizierender Abschluss wird festgestellt, dass Sie die für die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse und praxisrelevanten Kompetenzen in den jeweiligen Teilbereichen Recht und Wirtschaft erworben haben und die fachlichen und interdisziplinären Zusammenhänge so weit verstehen, um in diesen Teilbereichen wissenschaftlich arbeiten zu können (§ 1 Abs. 2 PSO RuW)
In der Bachelorarbeit sollen Sie also zeigen, dass Sie die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens in Ihrem Fachgebiet beherrschen und selbstständig auf eine begrenzte Themenstellung anwenden können.
- Allgemeines zur BachelorarbeitEinklappen
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- Die Bachelorarbeit ist in den Studienverlauf integriert und umfasst einen Arbeitsaufwand von 180 Stunden.
- Die Zeit von der Themenstellung bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit darf 14 Wochen nicht überschreiten.
- Sie können sich erst für die Bacheloarbeit anmelden, wenn Sie bereits 120 ECTS-Punkte erzielt haben. Eine Anmeldung „unter Vorbehalt“ ist nicht möglich!
- Es wird daher empfohlen, die Bachelorarbeit gemäß dem Studienverlaufsplan im 6. Semester zu schreiben.
- Sie können Ihre Bachelorarbeit im Bereich der Rechtswissenschaft oder der Wirtschaftswissenschaften verfassen.
- Modul BA - Bachelorarbeit in RechtswissenschaftEinklappen
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Auf juristischer Seite ist Ihre Bachelorarbeit eine Hausarbeit für Fortgeschrittene (sog. Große Hausarbeit) im Öffentlichen Recht oder im Zivilrecht. Diese werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Welcher Lehrstuhl diese gerade anbietet, entnehmen Sie bitte den Aushängen der jeweiligen juristischen Lehrstühle. Themen, Schreibzeiträume und Formalia legen die Lehrstühle selbst fest.
- Anmeldung:
Beachten Sie zur Anmeldung das Dokument "Anmeldeformular für Hausarbeiten = Anmeldeformular für Bachelorarbeiten im Studiengang Recht und Wirtschaft an der Universität Bayreuth vom 14. Januar 2018" (siehe Reiter "Dokumente"). Sie müssen sich mittels des Anmeldeformulars beim die Bachelorarbeit betreuenden Lehrstuhl zur Bachelorarbeit anmelden. Alle weiteren Informationen stellt Ihnen der jeweilige Lehrstuhl zur Verfügung. - Abgabe:
Die Arbeit ist fristgerecht bei dem die Prüfung durchführenden Lehrstuhl abzugeben. Der Abgabetermin ist dort aktenkundig zu machen (§ 13 Abs. 2 S. 3, Abs. 5 S. 2 PSO RuW). Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit „nicht ausreichend“ bewertet (§ 13 Abs. 3 S. 5 PSO RuW).
- Anmeldung:
- Modul BA - Bachelorarbeit in den WirtschaftswissenschaftenEinklappen
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Auf wirtschaftswissenschaftlicher Seite müssen Sie sich eigenständig um einen betreuenden Lehrstuhl kümmern, mit welchem Sie ein Thema entwickeln. Hierbei stehen Ihnen grundsätzlich alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstühle zur Verfügung. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Sie ein Lehrstuhl betreuen muss. Beachten Sie, dass einige Lehrstühle zusätzliche Voraussetzungen für die Bachelorarbeit stellen. Am besten sollten Sie solche Lehrstühle und Themen wählen, die Sie bereits aus Ihrer Spezialisierung kennen. Themen, Schreibzeiträume und Formalia legen die Lehrstühle selbst fest.
- Anmeldung:
Beachten Sie zur Anmeldung das Dokument "Anmeldeformular für Hausarbeiten = Anmeldeformular für Bachelorarbeiten im Studiengang Recht und Wirtschaft an der Universität Bayreuth vom 14. Januar 2018" (siehe Reiter "Dokumente"). Sie müssen sich mittels des Anmeldeformulars beim die Bachelorarbeit betreuenden Lehrstuhl zur Bachelorarbeit anmelden. Alle weiteren Informationen stellt Ihnen der jeweilige Lehrstuhl zur Verfügung. - Abgabe:
Bachelorarbeiten im Bereich der Wirtschaftswissenschaften sind fristgerecht auf dem Formularserver hochzuladen. Ggf. verlangt der Lehrstuhl noch ein ausgedrucktes Formular; hierüber informiert Sie der jeweilige Lehrstuhl. Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit „nicht ausreichend“ bewertet (§ 13 Abs. 3 S. 5 PSO RuW). Sollten Sie die Bacheloarbeit in englischer Sprache verfassen wollen, müssen Sie dies mit Ihrem betreuenden Lehrstuhl und gegebenenfalls Ihrem zweitgutachtenden Lehrstuhl abstimmen.
- Anmeldung:
- Hinweise zur BachelorarbeitEinklappen
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- Bitte beachten Sie, dass Sie der Arbeit neben der Erklärung des selbstständigen Verfassens der Arbeit nach § 13 Abs. 4 S. 3 PSO RuW auch eine Erklärung beilegen müssen, dass Sie die Arbeit nicht bereits zur Erlangung eines akademischen Grades eingereicht haben.
- Wird die Bachelorarbeit nicht bestanden, so ist nach § 15 Abs. 4 PSO RuW eine Wiederholung mit neuem Thema möglich. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist nicht möglich. Ebenso ist eine freiwillige Wiederholung der Bachelorarbeit gem. § 15 Abs. 2 S. 3 PSO RuW nicht zulässig.