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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studiengang Recht und Wirtschaft (LL.B.)

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Studieninhalte

Studieninhalte

Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Erklärung der einzelnen Studienabschnitte und ihrer Inhalte. Für genauere Informationen sollten Sie das Modulhandbuch und die Studien- und Prüfungsordnung zu Rate ziehen. Unter dem Reiter "Dokumente" erhalten Sie den Studienverlaufsplan, das Modulhandbuch und eine Übersicht der abzulegenden Leistungsnachweise.

Module, Großmodule und LehrveranstaltungenEinklappen
  • Ein Bachelorstudium ist in Module aufgeteilt. Jedes Modul beinhaltet Lehrveranstaltungen: entweder nur eine oder gleich mehrere. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab (EIN Modul, EINE Prüfung).
  • Sollte ein Modul mehrere Lehrveranstaltungen enthalten, schreiben Sie die Klausur nur in Teilbereichen des Moduls: Beispielsweise ist für das Modul ÖR I, das die Lehrveranstaltungen Staatsorganisationsrecht und Grundrechte enthält, die Klausur Grundrechte die Modulprüfung. Sollten Sie diese bestehen, haben Sie das ganze Modul bestanden. In diesem Fall müssen Sie keine Klausur zum Staatsorganisationsrecht mehr ablegen. Sie erhalten dann 8 LP (ECTS) für den Teilbereich Grundrechte und weitere 8 LP (ECTS) für den Teilbereich Staatsorganisationsrechte, auch ohne Klausur. Sollten Sie diese Klausur jedoch nicht bestehen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
    - Sie können im darauffolgenden Semester die Klausur Staatsorganisationsrecht als Wiederholungsversuch ablegen. Sollten Sie dann diese Klausur bestehen, erhalten Sie wiederum 8 LP (ECTS) für den Teilbereich Grundrechte und 8 LP (ECTS) für den Teilbereich Staatsorganisationsrecht.
    - Oder Sie warten ein Jahr und versuchen sich wieder an der Klausur Grundrechte. Sie können auch noch länger warten.
    - Dies müssen Sie auf alle anderen Großmodule so übertragen. Diese Regelung betrifft folgende Großmodule: ÖR I, ÖR II, ZR II, ZR IV, RB. Großmodule gibt es lediglich in rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen.
  • Die im Studienverlaufsplan und im Modulhandbuch angegebene Reihenfolge der Module und Lehrveranstaltungen sind ein unverbindlicher Vorschlag, der die Studierbarkeit sicherstellt. Sie können hiervon abweichen.
Klausuranmeldung, Wiederholungs- und VerbesserungsversuchEinklappen
  • Sie müssen sich bei jeder Prüfungsleistung nach § 9 PSO RuW rechtzeitig im cmlife zur jeweiligen Prüfung anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung wird nur durch den Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Prüfer vorgenommen, wenn Sie Gründe glaubhaft machen, dass Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben.
  • Beachten Sie, dass Sie sich im Falle eines Doppelstudiums unbedingt auch doppelt (also in jedem Studiengang und für jede Prüfungsleistung) anmelden müssen.
  • Prüfungen in diesem Studiengang finden Sie am besten, indem Sie nach "LLB%" suchen, da die Nr. der Prüfung immer mit "LLB" anfängt. Achten Sie bitte immer auf das Anmerkungsfeld der Prüfung. In diesem finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung. Beachten Sie: Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
  • Nach dem Ende des achten Fachsemesters, gelten alle Prüfungsleistungen, in denen bis dahin noch kein Versuch unternommen wurde, als abgelegt und erstmals nicht bestanden. Somit gibt es nach dem achten Fachsemester keine Erstversuche mehr. Selbst, wenn man eine Prüfung bis dahin noch nie angemeldet/angetreten hat, ist man dann bei Anmeldung (z.B. im neunten Fachsemester) automatisch im Zweitversuch.
  • Sie müssen den Zweit- und Drittversuch nicht im jeweils darauffolgenden Semester ablegen, Sie können auch länger warten. Dies gilt auch für Großmodule.
  • Sollten Sie von der Möglichkeit einer Notenverbesserung Gebrauch machen wollen, können Sie diesen nicht eigenständig im System anlegen, sondern müssen dies dem Prüfungsamt per Email an rechtundwirtschaft@uni-bayreuth.de mitteilen. Eine Notenverbesserung ist auch bei angerechneten Modulen möglich. 
  • Sie können keine über das Curriculum hinausgehenden Prüfungsleistungen zusätzlich freiwillig ablegen.
Nicht bestandene Bachelorprüfung, Prüfungsrecht und RemonstrationEinklappen
  • Die Bachelorprüfung ist nach § 24 PSO RuW erstmals nicht bestanden, wenn Sie
    - bis zum Ende des achten Semesters nicht die notwendigen 180 LP (ECTS) erreicht haben.
  • Die Bachelorprüfung ist nach § 24 PSO RuW endgültig nicht bestanden, wenn Sie
    - eine Prüfungsleistung auch nach einer zweiten Wiederholung (Drittversuch) nicht bestanden haben oder
    - nach vier Fachsemestern keine 60 LP (ECTS) erreicht haben oder
    - bis zum Ende des zehnten Semesters nicht die notwendigen 180 LP (ECTS) erreicht haben.
  • Sie können nach § 15 PSO RuW jede erstmals nichts bestandene Prüfung einmal wiederholen. Eine zweite Wiederholung (sog. Drittversuch) ist nur in sechs Prüfungen zulässig. Zur Notenverbesserung können Sie nach § 15 PSO RuW bis zu zwei Modulprüfungen freiwillig wiederholen. Die Bachelorarbeit dürfen Sie nur einmal wiederholen. Melden Sie sich bitte im zuständigen Prüfungsamt per E-Mail an rechtundwirtschaft@uni-bayreuth.de an.
  • Gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen können Sie nach § 16 PSO RuW schriftlich und binnen eines Monats ab Bekanntgabe der Note und Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsarbeit Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich beim Prüfungsamt per E-Mail an rechtundwirtschaft@uni-bayreuth.de einzureichen.
Studienabschluss und AbschlussdokumenteEinklappen
  • Die Bachelorprüfung ist nach § 23 PSO RuW bestanden, wenn Sie
    - die Bachelorarbeit mit mind. der Note "ausreichend" bestanden haben,
    - alle Modulleistungen mit mind. der Note "ausreichend" bestanden haben und
    - 180 LP (ECTS) erreicht haben.
  • Um Ihre Abschlussdokumente zu erhalten, müssen Sie im cmlife in Ihrer Studierendenkartei den Button "Zeugnis beantragen" drücken. Diesen sehen Sie jedoch erst, wenn Sie sämtliche ECTS-Punkte erlangt haben.
  • Sie erhalten binnen vier Wochen nach Beantragung Ihrer Dokumente nach § 26 PSO RuW eine Urkunde, ein Zeugnis sowie ein Diploma Supplement. Soweit eine ausreichende Vergleichsgruppe vorliegt, erhalten Sie zudem eine ECTS-Einstufungstabelle.
UrlaubssemesterEinklappen
  • In der Beurlaubung ist die An- und Abmeldefunktion in CAMPUSonline/cmlife für die Studierenden deaktiviert.
  • Während der Beurlaubung dürfen nur nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden. Erstversuche oder freiwillige Wiederholungen zur Notenverbesserung sind nicht möglich. Wenn ein Studierender in dieser Zeit eine nicht bestandene Prüfung wiederholen möchte, erfolgt die Anmeldung über das Prüfungsamt.
  • Beachten Sie, dass Studierende auch für die Anmeldung und auch für die Abgabe der Bachelorarbeit „regulär“ eingeschrieben sein müssen, es sei denn, es handelt sich bereits um die Wiederholung der Bachelorarbeit.
Grundlagenbereich Recht (ZR I, ZR II, ZR III, ZR IV, ÖR I, ÖR II, SR I, SR II)Einklappen
  • In den Grundlagenmodulen des Bereichs Rechtswissenschaft erhalten Sie alle Grundkenntnisse, die Sie zur Lösung wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte benötigen.
  • Die Module sind den Modulbereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht zugeordnet.
  • Beachten Sie, dass es sich hierbei teilweise um Großmodule handelt, die mehrere Lehrveranstaltungen enthalten (ÖR I, ÖR II, ZR II, ZR IV). Sie müssen, um das Modul abzuschließen, nur eine Klausur bestehen. Welche Klausur hierbei Ihr Erstversuch und welche Ihr Zweitversuch sein soll, erfahren Sie im Folgenden, in den Übersichten ("Leistungsnachweise") sowie im Modulhandbuch. 
  • Soweit angeboten, wird Ihnen empfohlen, neben den Vorlesungen auch die dazugehörigen Übungen und/oder Tutorien zu besuchen.

Modul ZR I: Inhalt ist das Bürgerliche Recht: Allgemeiner Teil. Ihre Klausur schreiben Sie im 1. Semester im "Bürgerlichen Recht Allgemeiner Teil". Die Wiederholungsklausur im nächsten Semester wäre ebenfalls "Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil".

Modul ZR II: Inhalt ist das Schuldrecht. Beachten Sie, dass das Modul aus den Vorlesungen Schulrecht I: Allgemeiner Teil, Schuldrecht II: Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse und Schuldrecht III: Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse besteht, es sich also um ein Großmodul handelt. Der Erstversuch soll im 3. Semester in "Vertragliche Schulverhältnisse" geschrieben werden. Die Wiederholungsklausur im nächsten Semester wäre "Schuldrecht Allgemeiner Teil und Gesetzliche Schuldverhältnisse".

Modul ZR III: Inhalt ist das Sachenrecht. Ihre Klausur schreiben Sie im 3. Semester im "Sachenrecht". Die Wiederholungsklausur im nächsten Semester per vhb wäre ebenfalls "Sachenrecht".

Modul ZR IV: Inhalt ist das Wirtschaftsrecht. Beachten Sie, dass das Modul aus den Vorlesungen Handelsrecht, Grundlagen des Gesellschaftsrechts und Arbeitsrecht besteht, es sich also um ein Großmodul handelt. Der Erstversuch soll im 4. Semester in "Handels- und Gesellschaftsrecht" geschrieben werden. Die Wiederholungsklausur im nächsten Semester wäre "Arbeitsrecht".

Modul ÖR I: Inhalt ist das Staatsrecht. Beachten Sie, dass das Modul aus den Vorlesungen Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht und Staatsrecht II: Grundrechte besteht, es sich also um ein Großmodul handelt. Der Erstversuch soll im 2. Semester in "Staatsrecht II: Grundrechte" geschrieben werden. Die Wiederholungsklausur im nächsten Semester wäre "Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht".

Modul ÖR II: Inhalt ist das Verwaltungsrecht. Beachten Sie, dass das Modul aus den Vorlesungen Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Besonderes Verwaltungsrecht besteht, es sich also um ein Großmodul handelt. Der Erstversuch soll im 4. Semester im "Besonderen Verwaltungsrecht" geschrieben werden. Die Wiederholungsklausur im nächsten Semester wäre "Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht".

Modul SR I: Inhalt ist das Strafrecht I: Allgemeiner Teil. Ihre Klausur schreiben Sie im 2. Semester in "Strafrecht Allgemeiner Teil". Ihre Wiederholungsklausur im nächsten Semester wäre ebenfalls "Strafrecht Allgemeiner Teil".

Modul SR II: Inhalt ist das Strafrecht III: Eigentums- und Vermögensdelikte. Ihre Klausur schreiben Sie im 5. Semester in "Strafrecht III: Eigentums- und Vermögensdelikte". Ihre Wiederholungsklausur zwei Semester später wäre ebenfalls "Strafrecht III: Eigentums- und Vermögensdelikte".

Spezialisierung Recht (RB, WV)Einklappen
  • In der Spezialisierung vertiefen Sie Ihr juristisches Wissen, indem Sie über den nationalen aktuellen juristischen Tellerrand schauen und eine wissenschaftliche Arbeit schreiben.
  • Beachten Sie, dass es sich bei RB um ein Großmodul handelt, das mehrere Lehrveranstaltungen enthält. Sie müssen, um das Modul abzuschließen, nur eine Klausur bestehen. Welche Klausur hierbei Ihr Erstversuch und welche Ihre möglichen Zweitversuche sind, erfahren Sie im Folgenden, in den Übersichten ("Leistungsnachweise"), sowie im Modulhandbuch. 

Modul RB: Inhalt ist das Recht in seinen historischen und internationalen Bezügen. Beachten Sie, dass das Modul aus den Vorlesungen: Staatsrecht III: Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht und Wirtschaftsrechtsgeschichte besteht, es sich also um ein Großmodul handelt. Der Erstversuch soll im 6. Semester in "Wirtschaftsrechtsgeschichte" geschrieben werden. Die Wiederholungsklausur im nächsten Semester wäre "Staatsrecht III: Bezüge des Staatsrechts zum Völker- und Europarecht".

Modul WV: Das einfache Seminar erbringen Sie in einem Fach bzw. bei einem Lehrstuhl Ihrer Wahl. Beachten Sie bitte hierfür die Aushänge der jeweiligen juristischen Lehrstühle. Themen, Schreibzeiträume und Formalia legen die Lehrstühle selbst fest. Daneben kann grundsätzlich auch durch die Teilnahme am Willem C. Vis Moot und dem DCFR-Moot ein Seminarschein erworben werden.

Grundlagenbereich Wirtschaft (GBWL I, GBWL II, GVWL I, GVWL II)Einklappen
  • Der Grundlagenbereich in den Wirtschaftswissenschaften gibt Ihnen einen Überblick über die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, wodurch Sie in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, in welchem Bereich Sie sich weiter spezialisieren wollen.
  • Soweit angeboten, wird Ihnen empfohlen neben den Vorlesungen auch die dazugehörigen Übungen und/oder Tutorien zu besuchen.
  • Zu jeder der Klausuren findet im darauffolgenden Semester eine Wiederholungsklausur im selben Fach statt.

Modul GBWL I: Inhalt ist eine Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Ihre Klausur schreiben Sie im 1. Semester in "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre". Es handelt sich um die 120 Minuten-Klausur.

Modul GBWL II: Inhalt ist das betriebliche Rechnungswesen. Sie können Ihre Klausur entweder im 4. Semester in "Buchführung und Abschluss" oder im 5. Semester in "Kostenrechnung" schreiben.

Modul GVWL I: Inhalt ist eine Einführung in die Volkswirtschaftslehre. Ihre Klausur schreiben Sie im 1. Semester in "Einführung in die Volkswirtschaftslehre". Es handelt sich um die 120 Minuten-Klausur.

Modul GVWL II: Inhalt sind volkswirtschaftliche Grundlagen. Sie können Ihre Klausur entweder im 3. Semester in "Geld und Kredit I" oder im 4. Semester in "Grundlagen der Wirtschaftspolitik" schreiben. Beachten Sie, dass es sich um die Veranstaltung "Grundlagen der Wirtschaftspolitik (für Nebenfachstudierende)" handelt.

Spezialisierung in der BWL und VWL (UR, US, MW, UF, IW, ÖM, IG, VT)Einklappen
  • In den Spezialisierungen sollen Sie nach eigenem Interesse drei Module aus der Betriebswirtschaftslehre und drei Module aus der Volkswirtschaftslehre wählen.
  • Sie müssen jeweils alle drei zu einem Wahlmodulbereich zugehörigen Module belegen, um eine Spezialisierung abzuschließen. Sie können aber auch Module wählen, die nicht einem Modulbereich zugeordnet sind, bekommen dann jedoch keine Spezialisierung. Beachten Sie jedoch, dass Sie insgesamt nicht mehr als drei BWL- und drei VWL-Wahlmodule wählen!
  • Soweit angeboten, wird Ihnen empfohlen neben den Vorlesungen auch die dazugehörigen Übungen und/oder Tutorien zu besuchen. Zu jeder der Klausuren findet im darauffolgenden Semester eine Wiederholungsklausur im selben Fach statt.

Spezialisierungen BWL

Wahlmodulbereich I: Unternehmensbewertung und Rechungslegung (UR): Inhalt sind die Module Investition mit Unternehmensbewertung (UR I) mit einer Klausur im 5. Sem, Internationale Rechnungslegung (UR II) mit einer Klausur im 5. Semester und Merger und Acquisitions (UR III) mit einer Klausur im 6. Semester. Beachten Sie beim Modul UR III, dass Sie zwischen den Vorlesungen Bilanz- und Unternehmensanalyse oder Due Diligence und Transaktionen wählen müssen.

Wahlmodulbereich J: Unternehmensfinanzierung und Steuern (US): Inhalt sind die Module Investition mit Unternehmensbewertung (US I) mit einer Klausur im 5. Semester, Grundlagen Unternehmensbesteuerung (US II) mit einer Klausur im 6. Semester und Finanzwirtschaft (US III) mit einer Klausur im 6. Semester

Wahlmodulbereich K: Marketing und Wettbewerb (MW): Inhalt sind die Module Grundlagen des Marketing (MW I) mit einer Klausur im 5. Semester, Grundlagen Internationales Management (MW II) mit einer Klausur im 5. Semester und Marketing- und Dienstleistungsmanagement (MW III) mit einer Klausur im 6. Semester

Wahlmodulbereich L: Unternehmensführung (UF): Inhalt sind die Module Grundlagen Internationales Management (UF I) mit einer Klausur im 5. Semester, Governance und Compliance (UF II) mit einer Klausur im 6. Semester und Wirtschafts- und Unternehmensethik (UF III) mit einer Klausur im 6. Semester

Spezialisierungen VWL

Wahlmodulbereich M: Internationale Wirtschaft (IW): Inhalt sind die Module Europäische Integration und Internationale Organisationen (IW I) mit einer Klausur im 5. Semester, Grundlagen der realen und monetären Außenwirtschaft (IW II) mit einer Klausur im 6. Semester und Ökonomik der Entwicklung(sländer) (IW III) mit einer Klausur im 6. Semester.

Wahlmodulbereich N: Öffentliches Management (ÖM): Inhalt sind die Module Einführung in die Finanzwissenschaft (ÖM I) mit einer Klausur im 5. Semester, Grundzüge der Sozialpolitik (ÖM II) mit einer Klausur im 6. Semester und Grundzüge der Steuerlehre (ÖM III) mit einer Klausur im 6. Semester.

Wahlmodulbereich O: Institutionen und Governance (IG): Inhalt sind die Module Institutionenökonomik (IG I) mit einer Klausur im 5. Semester, Ökonomische Analyse des Rechts (IG II) mit einer Klausur im 5. Semester und Wettbewerbspolitik (IG III) mit einer Klausur im 6. Semester. Beachten Sie beim Modul IG III, dass Sie zwischen den Vorlesungen Industrieökonomik und Wettbewerbstheorie und -politik (Mikroökonomik III/IV) wählen können.

Wahlmodulbereich P: Volkswirtschaftliche Theorien (VT): Inhalt sind die Module Mikroökonomik I (VT I) mit einer Klausur im 5. Semester, Makroökonomie I (VT II) mit einer Klausur im 6. Semester und Mikroökonomik II (VT III) mit einer Klausur im 6. Semester.

Schlüsselqualifikationen (BdR, EfL, PR)Einklappen
  • Die Schlüsselqualifikationen dienen dazu, Ihre Softskills zu verbessern und Ihnen einen Einblick in die Praxis zu geben.

Modul BdR: Inhalt sind die Bausteine des Rechts. Ihre Klausur schreiben Sie im 1. Semester in "Bausteine des Rechts". Ihre Wiederholungsklausur im nächsten Semester ist ebenfalls "Bausteine des Rechts". Bitte beachten Sie: Bausteine des Rechts ist nicht Methoden des Rechts und damit auch nicht vergleichbar!

Modul EfL: Voraussetzung für die Teilnahme an der fachsprachigen Ausbildung in englischer Sprache ist grundsätzlich ein Placement Test und die erfolgreiche Teilnahme an den Kursen der Aufbaustufe, wobei je nach Vorkenntnissen allerdings Befreiungen möglich sind. Es kann also sein, dass Sie zunächst einen Aufbaukurs besuchen müssen. Die fachsprachliche Ausbildung umfasst im 2. Semester den Kurs „English for Lawyers 1 (SF1): Introduction to Legal English“. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sprachenzentrums.

Modul PR: Die Regelungen der Praktischen Studienzeit richten sich nach § 12 Abs. 1 S. 1 der Prüfungs- und Studienordnung Recht und Wirtschaft in Verbindung mit § 25 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen. Die Regelungen betreffend die Praktika des Studiengangs Rechtswissenschaft auf Staatsexamen finden somit auch im Studiengang Recht und Wirtschaft Anwendung, soweit § 12 Abs. 1 S. 1 der Prüfungs- und Studienordnung keine speziellere Regelung für den Einzelfall vorsieht. Die zeitliche Einteilung der Praktika ist grundsätzlich flexibel. Wichtig ist, dass das Praktikum bei einem Juristen abgeleistet wird. Weitere Erläuterungen finden Sie beispielsweise auch im Merkblatt des Landesjustizprüfungsamtes. Auf der Seite des Praktikantenservices Jura erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. Nach Ende Ihres Praktikums müssen Sie die Bescheinigung unverzüglich beim Prüfungsamt Recht einreichen.

Bachelorarbeit (BA)Einklappen
  • Beachten Sie für die Bachelorarbeit die Regelungen in § 13 der Prüfungs- und Studienordnung.
  • Insbesondere können Sie sich erst für die Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie bereits 120 ECTS-Punkte erzielt haben. Eine Anmeldung "unter Vorbehalt" ist nicht möglich!
  • Sie können Ihre Bachelorarbeit im Bereich der Rechtswissenschaft oder der Wirtschaftswissenschaften verfassen.

Modul BA - Bachelorarbeit in der Rechtswissenschaft: Auf juristischer Seite ist Ihre Bachelorarbeit eine Hausarbeit für Fortgeschrittene (sog. Große Hausarbeit) im Öffentlichen Recht oder im Zivilrecht. Diese werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Welcher Lehrstuhl diese gerade anbietet, entnehmen Sie bitte den Aushängen der jeweiligen juristischen Lehrstühle. Themen, Schreibzeiträume und Formalia legen die Lehrstühle selbst fest. Beachten Sie zur Anmeldung das Dokument "Anmeldung zur Bachelorarbeit". Sie müssen sich mittels des Anmeldeformulars beim die Bachelorarbeit betreuenden Lehrstuhl zur Bachelorarbeit anmelden. Alle weiteren Informationen stellt Ihnen der jeweilige Lehrstuhl zur Verfügung.

Modul BA - Bachelorarbeit in den Wirtschaftswissenschaften: Auf wirtschaftswissenschaftlicher Seite müssen Sie sich eigenständig um einen betreuenden Lehrstuhl kümmern, mit welchem Sie ein Thema entwickeln. Hierbei stehen Ihnen grundsätzlich alle wirtschaftswissenschaftlichen Lehrstühle zur Verfügung. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Sie ein Lehrstuhl betreuen muss. Beachten Sie, dass einige Lehrstühle zusätzliche Voraussetzungen für die Bachelorarbeit stellen. Am besten sollten Sie solche Lehrstühle und Themen wählen, die Sie bereits aus Ihrer Spezialisierung kennen. Themen, Schreibzeiträume und Formalia legen die Lehrstühle selbst fest.

Sollten Sie die Bacheloarbeit in englischer Sprache verfassen wollen, müssen Sie dies mit Ihrem betreuenden Lehrstuhl und gegebenenfalls Ihrem zweitgutachtenden Lehrstuhl abstimmen. Der betreuende Lehrstuhl muss sich dann beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses melden und sein Einvernehmen erteilen. Nach erfolgter Rückmeldung sind die Voraussetzungen von § 13 Abs. 4 S. 2 PSO RuW erfüllt.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Kay Windthorst

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