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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studiengang Recht und Wirtschaft (LL.B.)

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Studentin auf Couch

Anerkennung und Anrechnung

Im Folgenden erhalten Sie alle Infos, die für die Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen (Lernergebnisse) notwendig sind. Für das Procedere wird unterschieden, in welchen Studiengang und an welcher Universität Sie die Prüfungsleistung erworben haben. Maßgebliche rechtliche Dokumente sind die Prüfungsordnung, das BayHIG und die Anerkennungs- und Anrechnungsrichtlinie des Prüfungsausschusses.

RechtsgrundlagenEinklappen
  • Nach § 21 Abs. 1 PSO RuW bestimmt sich die Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen nach Art. 86 BayHIG.
  • Nach Art. 86 Abs. 1 BayHIG werden Kompetenzen, d. h. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem Studiengang an einer ausländischen Hochschule erworben wurden, anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen und nachzuweisenden Kompetenzen bestehen. Kriterien zur Beurteilung wesentlicher Unterschiede sind: Lernergebnisse sowie Qualität, Niveau, Profil und Umfang der Lehrveranstaltung.
  • Nach Art. 86 Abs. 2 BayHIG können Kompetenzen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, angerechnet werden, wenn sie in Bezug auf die Lernergebnisse gleichwertig sind. Wesentliche Kriterien für die Beurteilung der Gleichwertigkeit sind der Inhalt der Kompetenzen und die Anforderungen für ihren Erwerb.
  • Beachten Sie zudem die Anerkennungs- und Anrechungsrichtlinie des Prüfungsausschusses im Reiter "Dokumente".
  • Beachten Sie, dass keine Vorabauskünfte zu Anrechnungsentscheidungen gegeben werden.
ZuständigkeitEinklappen
  • Nach § 21 Abs. 2 S. 6 PSO RuW entscheidet dann der Prüfungsausschuss RuW im Einvernehmen mit der oder dem zuständigen Modulverantwortlichen über das Vorliegen der Voraussetzungen der Anerkennung bzw. Anrechnung. Die jeweiligen Modulverantwortlichen sind aus dem Modulhandbuch ersichtlich.
  • Der Prüfungsausschuss besteht im Moment aus folgenden Mitgliedern:
    - Prof. Dr. Kay Windthorst (Vorsitzender)
    - Prof. Dr. Knut-Werner Lange (Rechtswissenschaft)
    - Prof. Dr. Martin Leschke (Wirtschaftswissenschaften)
Fristen der AnrechnungEinklappen
  • Nach § 21 Abs. 3 S. 1 PSO RuW sind Anträge zur Anerkennung und Anrechnung von Prüfungsleistungen innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der erfolgreichen Immatrikulation an den Prüfungsausschuss zu richten. Es handelt sich hierbei um die Erstimmatrikulation in den Studiengang Recht und Wirtschaft.
  • Beachten Sie, dass nach § 21 Abs. 3 S. 2 PSO RuW ein Anrechnungs- bzw. Anerkennungsantrag grundsätzlich die vorherige Immatrikulation im Studiengang Recht und Wirtschaft voraussetzt.
HöherstufungEinklappen
  • Je 30 Leistungspunkte (ECTS), die anerkannt bzw. angerechnet werden, erfolgt eine Höherstufung von Amts wegen um ein Fachsemester durch das Prüfungsamt Rechtswissenschaft. Es ist dabei irrelevant, welche Prüfungsleistungen aus welchem Semester Sie sich anerkennen bzw. anrechnen lassen.
  • Beachten Sie, dass Sie im Studiengang RuW Maximalstudienzeiten haben! Durch eine Anerkennung oder Anrechnung kann sich also der Zeitraum verringen, in welchem Sie den Studiengang noch erfolgreich absolvieren können.
  • Um auszurechnen, in welches Semester Sie hochgestuft werden, müssen Sie die ECTS/LP der angerechneten Module zusammenrechnen und durch 30 teilen.
    - Bachelorarbeit: Die Bachelorarbeit hat 6 ECTS.
    - Wirtschaft: Alle wirtschaftswissenschaftlichen Module haben 5 ECTS.
    - Recht: ZR I (8 ECTS); ZR II (20 ECTS); ZR III (8 ECTS); ZR IV (12 ECTS); ÖR I (16 ECTS); ÖR II (24 ECTS); SR I (8 ECTS); SR II (8 ECTS); RB (6 ECTS); WV (3 ECTS).
    - Schlüsselqualifikationen: BdR (3 ECTS); EfL (2 ECTS); PR (6 ECTS).
UmrechnungEinklappen
  • Nach § 5 Abs. 4 PSO RuW hat der Prüfungsausschuss eine interne Richtlinie zur Umrechnung der sich im Studiengang Rechtswissenschaft nach § 35 Abs. 1 Satz 2 der PSO Rechtwissenschaft in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Bundesministers der Justiz über eine Noten- und Punkteskale für die erste und zweite juristische Prüfung vom 03.12.1981 (BGBl. I S. 1243) ergebenden Noten in die nach § 14 der PSO RuW vorgegebene Notenskala beschlossen. Diese ist nicht öffentlich einsehbar.
  • Die Umrechnung richtet sich hinsichtlich der juristischen Punkte-Skala daher nicht nach der modifizierten Bayerischen Formel nach Art. 21 Abs. 2 S. 2 PSO RuW.
Kein Zwang zur AnerkennungEinklappen
  • Es besteht kein Zwang dazu, dass Sie sich Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anerkennen zu lassen müssen.
  • Beachten Sie jedoch die Regelung aus § 15 Abs. 1 S. 4 PSO RuW, wonach eine nachträgliche Anerkennung von bestandenen Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studiengang an der Universität Bayreuth erbracht worden sind, auf eine im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft angetretene und nicht bestandene Prüfungsleistung nicht möglich ist.
Hinweise zu einzelnen ModulenEinklappen
  • Modul BdR (Bausteine des Rechts): Die Klausur "Methodenlehre" kann nicht für das Modul "Bausteine des Rechts" anerkannt werden.
  • Modul RB (Recht in seinen historischen und internationalen Bezügen): Die Klausur "Rechtsgeschichte" kann nicht für das Modul "Recht in seinen historischen und internationalen Bezügen" anerkannt werden.
  • Modul PR (Praktikum): Sie können sich entweder ganze drei Monate oder auch nur Teilabschnitte dessen anerkennen lassen.
  • Modul WV (Wissenschaftliche Vertiefung): Die Oberseminararbeit kann nicht als Seminararbeit anerkannt werden.
  • Modul BA (Bachelorarbeit): Eine Bachelorarbeit aus einem anderen Studiengang kann nicht anerkannt werden.
  • Die Klausuren der Übungen für Fortgeschrittene können nicht für die Fachmodule des Zivil-, Öffentlichen- oder Strafrechts anerkannt werden.
  • Beachten Sie, dass Sie sich bei den wirtschaftlichen Fächer auch Leistungen aus der WiwiZ anerkennen lassen können.

Kompetenzen aus den Studiengängen Rechtswissenschaft, BWL und Economics an der Univ. Bayreuth

​Antragsformular Anerkennung aus den Studiengängen Rechtswissenschaft, BWL und Economics (Uni Bayreuth)Einklappen
  • Das Anerkennungssformular finden Sie im Reiter "Dokumente".
VerfahrenEinklappen
  • Der Prüfungsausschuss hat in seiner Richtlinie anerkannt, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung bei bestimmten aus der Richtlinie und den Antragsformularen ersichtlichen Prüfungsleistungen der Studiengänge Rechtswissenschaft, BWL und Economics erfüllt sind.
  • Sie müssen daher lediglich die notwendigen Dokumente vollständig vorbereiten und diese zu den Öffungszeiten des Prüfungsamtes Rechtswissenschaft fristgerecht einreichen. Dies ist auch digital durch Übersenden einer E-Mail mit allen notwendigen, insbesondere unterschriebenen Dokumenten an rechtundwirtschaft@uni-bayreuth.de möglich.
  • Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft leitet den Antrag daraufhin zum Prüfungsausschuss weiter, der ihn prüfen wird. In der Regel ist mit einem positiven Bescheid zu rechnen.
  • Sie erhalten daraufhin eine Mitteilung über das Ergebnis und bei positivem Bescheid eine Eintragung Ihrer Kompetenzen in das cmlife-System.
FormEinklappen

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung in den Studiengang Recht und Wirtschaft
  • Vollständig ausgefülltes und angekreuztes Antragsformular
  • Aktuelles Datenblatt aus cmlife
  • Soweit notwendig sonstige Dokumente, die als Nachweis der Erbringung der Prüfungsleistung dienen

Kompetenzen aus anderen Studiengängen an der Univ. Bayreuth oder an anderen externen Bildungseinrichtungen erworbene Kompetenzen

​Antragsformular Anerkennung und Anrechnung aus anderen Studiengängen an der Univ. BayreuthEinklappen
  • Das Antragsformular finden Sie im Reiter "Dokumente".
VerfahrenEinklappen
  • Bei Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen an der Univ. Bayreuth und aus anderen externen Bildungseinrichtungen außerhalb der Universität Bayreuth erfolgt grundsätzlich eine Einzelfallprüfung.
  • Für jede Prüfungsleistung ist ein neues Antragsformular zu nutzen.
  • Sie müssen das Antragsformular vollständig ausfüllen und alle notwendigen Dokumente beilegen. Sehen Sie bitte davon ab, zusätzliche Dokumente beizulegen.
  • Sie müssen die notwendigen Dokumente vollständig vorbereiten und diese zu den Öffungszeiten des Prüfungsamtes Rechtswissenschaft fristgerecht einreichen. Dies ist auch digital durch Übersenden einer E-Mail mit allen notwendigen, insbesondere unterschriebenen Dokumenten an rechtundwirtschaft@uni-bayreuth.de möglich. Wenden Sie sich bitte nicht direkt an die modulverantwortlichen Lehrstühle.
  • Der Prüfungsauschuss entscheidet im Anschluss über den Antrag.
  • Sie erhalten daraufhin eine Mitteilung über das Ergebnis und bei positivem Bescheid eine Eintragung Ihrer Kompetenzen in das cmlife-System.
FormEinklappen

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung in den Studiengang Recht und Wirtschaft
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Soweit notwendig aktuelles Datenblatt aus cmlife oder soweit notwendig sonstige Dokumente, die als Nachweis der Erbringung der Prüfungsleistung dienen
  • Auszug aus dem Modulhandbuch bzw. dem Vorlesungsverzeichnis (dient der Beschreibung des Inhalts des Moduls bzw. der Lehrveranstaltung)
  • Gliederung des Ablaufs des Moduls bzw. der Lehrveranstaltung (dient als Bescheid des Prüfungsstoffes)

Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Kay Windthorst

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