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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studiengang Recht und Wirtschaft (LL.B.)

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Doppelstudium

Doppelstudium mit einem Studium der Rechtswissenschaft

VorteileEinklappen
  • Ein Drittel des Studiengangs Recht und Wirtschaft vermittelt Ihnen Grund- und vertiefte Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften. Sie steigern damit Ihre Attraktivität für jeden Arbeitgeber. Sie zeigen dadurch, dass Sie die so dringend notwendigen wirtschaftlichen Kenntnisse mitbringen, bereit sind über den Tellerrand zu schauen und organisiert und diszipliniert genug sind, zwei Studiengänge gleichzeitig zu absolvieren.
  • Gleichzeitig erwerben Sie noch während Ihres Studiums der Rechtswissenschaft einen Bachelor-Abschluss. Sie können daher umso beruhigter in Ihr Staatsexamen gehen, da Sie bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss besitzen. Dieser Bachelor dient Ihnen als Auffangnetz für den Fall der Fälle.
AllgemeinesEinklappen
  • Sie studieren in diesem Fall gleichzeitig mit Recht und Wirtschaft ein Studium, das den Vorgaben des Bologna-Prozesses (Bachelor/Master-System) unterliegt, und mit Rechtswissenschaft ein Studium, das staatlich durch das Landesjustizprüfungsamt reguliert wird und sich nicht an die Bologna-Vorgaben halten muss.
  • Die Regelungen des Studiengangs Recht und Wirtschaft haben daher keinen Einfluss auf die Regelungen des Studiengangs Rechtswissenschaft und andersherum. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Besonderheiten wie die Zwischenprüfung oder die juristische Notenskala.
  • Wegen der hohen Schnittmenge der Prüfungsleistungen können Sie sich einige Prüfungsleistungen im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft im Studiengang Recht und Wirtschaft anrechnen lassen. Beachten Sie hierzu den Reiter "Anrechnung".
  • Sollte Ihnen der Mehraufwand zu viel werden, können Sie ihr Studium der Rechtswissenschaft oder von Recht und Wirtschaft jederzeit beenden. Dahingehende Fragen kann Ihnen die Studierendenkanzlei beantworten.
Rechtswissenschaft + Zusatzausbildungen WiwiZ und TewiZEinklappen
  • Natürlich können Sie auch neben Recht und Wirtschaft im Studiengang Rechtswissenschaft die Zusatzausbildungen TeWiZ und WiwiZ absolvieren.
  • Beachten Sie, dass die Zusatzausbildungen im Fach Rechtswissenschaft an Ihr Studium der Rechtswissenschaft gekoppelt sind. Es handelt sich bei WiwiZ und TewiZ nicht um eigenständige Studiengänge!
  • TewiZ: Seien Sie sich jedoch im Klaren darüber, dass ein gleichzeitiges Studium von Recht und Wirtschaft mit Rechtswissenschaft und TeWiZ ein wohl ganz erheblicher Mehraufwand ist. Fragen die TewiZ betreffend richten Sie bitte ausschließlich an den Fachstudienberater TewiZ.
  • WiwiZ: Bei einem gleichzeitigen Studium von Recht und Wirtschaft mit Rechtswissenschaft und WiwiZ ergeben sich einige Überschneidungen hinsichtlich des Curriculums. Für Fragen der Anrechnung studieren Sie bitte den Reiter "Anrechnung". Fragen die WiwiZ betreffend richten Sie bitte auschließlich an den Fachstudienberater WiwiZ.
EinschreibungEinklappen
  • Wenn Sie bereits an der Universität Bayreuth studieren, müssen Sie nach erfolgter Rückmeldung bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn nur die Doppeleinschreibung beantragen, sich also nicht neu einschreiben. Nähere Informationen auf der Seite der Studierendenkanzlei.
  • Wenn Sie neu an der Universität Bayreuth Ihr Studium beginnen, können Sie sich gleichzeitig per Doppelstudium in Recht und Wirtschaft und Rechtswissenschaft einschreiben. Nähere Informationen auf der Seite der Studierendenkanzlei.
  • Ein doppelter Semesterbeitrag wird hierdurch nicht fällig.
  • Achtung: Der Studienbeginn in Recht und Wirtschaft ist auf das Wintersemester terminiert. Der Studienverlauf ist auch auf einen Beginn des Doppelstudiums im Wintersemester geplant. Sollten Sie sich zum Wintersemester in Recht und Wirtschaft einschreiben, im Sommersemester jedoch in Rechtswissenschaft, kommt es zu Abweichungen im Studienverlauf. Wir raten daher dringend hiervon ab!
Veranstaltungen und PrüfungsleistungenEinklappen
  • Ihnen muss klar sein, dass ein Doppelstudium immer einen zusätzlichen Aufwand bedeutet. Im Dokument Studienverlaufsplan sind die zusätzlichen Veranstaltungen farbig kenntlich gemacht. Aufgrund der weniger flexiblen Struktur des Studiums der Rechtswissenschaft (insb. der Zwischenprüfung) kommt es auch zu Verschiebungen der Veranstaltungen. Sie sollten sich an den obigen Studienverlaufsplan halten, um Kollisionen und Fehler zu vermeiden.
  • Sie müssen sich bei einem Doppelstudium immer separat in beiden Studiengängen einzeln für eine Prüfungsleistung im cmlife anmelden, auch wenn es sich um die gleiche Prüfungsleistung handelt.
  • In der Rechtswissenschaft erhalten Sie Punkte von 0 bis 18 und in Recht und Wirtschaft Noten von 5,0 bis 1,0. Die Umrechnung erfolgt durch das Prüfungsamt anhand einer internen Umrechnungsrichtlinie des Prüfungsausschusses Recht und Wirtschaft.
Besonderheiten durch die ZwischenprüfungEinklappen
  • In Rechtswissenschaft legen Sie in der Grundphase Zwischenprüfungs- Abschlussklausuren ab. Diese sind immer an einzelne Lehrveranstaltungen geknüpft und gerade nicht in Modulen organisiert. Damit erhöht sich der Anteil der zu absolvierenden Prüfungsleistungen.
  • Beachten Sie, dass Sie in Rechtswissenschaft von Amts wegen zu den Zwischenprüfungsklausuren im 2. Semester angemeldet werden. Die für Sie relevanten Zwischenprüfungen sind derzeit im 2. Semester: Grundrechte, Strafrecht II, Allgemeines Schuldrecht und Gesetzliche Schuldverhältnisse. Strafrecht II ist nicht im Curriculum von Recht und Wirtschaft erhalten. 
  • Sollten Sie die Zwischenprüfungsklausuren nicht bestehen, müssen Sie bedenken, dass Sie in Rechtswissenschaft und in Recht und Wirtschaft zum Teil unterschiedliche Wiederholungsklausuren haben. Die Wiederholungsklausuren im Studiengang Rechtswissenschaft finden Sie auf der Jura-Portalseite, im Studiengang Recht und Wirtschaft finden Sie diese im Modulhandbuch.
Bachelorarbeit und PraktikumEinklappen
  • Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit in der Rechtswissenschaft schreiben, ist dies die Hausarbeit für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht oder im Zivilrecht. Beachten Sie bei der Abgabe der Hausarbeit die in § 13 PSO RuW aufgestellten Regelungen für eine Bachelorarbeit. Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit in den Wirtschaftswissenschaften verfassen, müssen Sie zunächst einen betreuenden Lehrstuhl finden, der mit Ihnen eine eigenständige Arbeit verfasst. Sollten Sie Rechtswissenschaft mit WiwiZ studieren, entspricht die WiwiZ-Abschlussarbeit der Bachelorarbeit aus den Wirtschaftswissenschaften. Beachten Sie bitte, dass wegen § 13 Abs. 4 S. 3 PSO RuW eine in einem anderen Bachelorstudium abgelegte Bachelorarbeit dagegen nicht als Bachelorarbeit in RuW angesehen werden kann.
  • Die Anforderungen an das rechtswissenschaftliche Praktikum decken sich mit den Anforderungen des Praktikums im Studiengang Recht und Wirtschaft. Beachten Sie jedoch, dass Sie gem. § 12 Abs. 2 PSO RuW unverzüglich nach Ende der praktischen Studienzeit einen Nachweis über die Ableistung der praktischen Studienzeit beim Prüfungsamt einreichen müssen, aus dem Art und Dauer der Praktikumstätigkeit hervorgehen. Die Leistungspunkte werden erst dann eingetragen, wenn ein solcher Nachweis vorliegt. 
Wechsel und RückwechselEinklappen
  • Sollten Sie beschließen, von Rechtswissenschaft auf Recht und Wirtschaft zu wechseln und sich die Möglichkeit offen halten wollen, zurück zu wechseln, sollten Sie folgendes beachten: Sobald Sie mit der Zwischenprüfung begonnen haben, läuft das Zwischenprüfungsverfahren auch dann weiter, wenn Sie aus Rechtswissenschaft exmatrikuliert sind.
  • Sollten Sie die Zwischenprüfung beendet und bestanden haben, ist ein Rückwechseln grundsätzlich möglich.

Doppelstudium mit einem Studium der Wirtschaftswissenschaften

Doppelstudium WirtschaftswissenschaftenEinklappen

Im Studiengang Recht und Wirtschaft finden sich insgesamt 50 ECTS aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre. Die meisten dieser ECTS werden Sie in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen (z.B. Betriebswirtschaftslehre, Economics, Gesundheitsökonomie) einbringen können. Dennoch verbleibt eine erhebliche Masse an Leistungen, die Sie jeweils nur in einem der beiden Studiengänge erbringen müssen. Wir raten daher aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen und der jeweiligen Höchststudienzeit von grundsätzlich 8 Semestern von einem Doppelstudium mit einem Bachelor in den Wirtschaftswissenschaften ab.

Sollten Sie ein solches dennoch anstreben, sind Sie aufgrund der Tatsache, dass es sich jeweils um Bachelorstudiengänge handelt, relativ frei in Ihrer Studiengestaltung. Beachten Sie jedoch, dass die rechtswissenschaftlichen Fächer in großem Maße innerhalb der Fachsäulen aufeinander aufbauen und nicht so einfach zu verschieben oder zu überspringen sind. Sie sollten Ausdauer und Disziplin für ein solches Doppelstudium mitbringen.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Kay Windthorst

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