News
Reminder: Praktikumsbescheinigungen bitte pünktlich einreichen!
25.07.2023
Liebe Studierende,
sollten Sie in diesen Semesterferien praktische Studienzeiten absolvieren, so möchten wir Sie noch einmal explizit auf die dafür geltenden Vorschriften (§ 12 PSO RuW i.V.m. § 25 JAPO) verweisen. Insbesondere sieht § 12 PSO RuW vor, dass der Nachweis der praktischen Studienzeit unverzüglich nach Ende der praktischen Studienzeit per Mail einzureichen ist. Andernfalls kann die praktische Studienzeit grds. nicht eingetragen werden. Wir bitten, dies zu beachten.