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Aktualisierung der UBT-Corona-Satzung
09.11.2021
Liebe Studierende,
aufgrund der Änderung der Pandemie-Lage wurde die Corona-Satzung der Universität Bayreuth zum Wintersemester 2021/22 verändert.
Die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Satzung finden Sie unter den "Amtlichen Bekanntmachungen" der Universität Bayreuth.
Die wesentlichen Änderung fasst das zentrale Prüfungsamt aktuell folgendermaßen zusammen:
- Kein vereinfachter Rücktritt für Prüfungen: Für Prüfungen ab dem 01.11.2021, welche sich auf das Wintersemester 2021/2022 beziehen, entfallen die bisherigen Sonderregelungen durch die Corona-Satzung.
- Kein weiterer Wiederholungsversuch: § 4 a der Corona-Satzung gilt nur noch für Prüfungen, die vor dem 01.11.2021 durchgeführt werden.
- Wiederholungsfristen: Legen die Prüfungs- und Studienordnungen Fristen unabhängig vom Semester fest, findet Art. 99 Abs. 1 BayHSchG keine Anwendung.