In diesem Semester bietet Herr Professor Sagan eine Klausur zu Arbeitsrecht an. Diese Klausur darf NUR von Studierenden abgelegt werden, die in früheren Semestern die Klausur Handels- und Gesellschaftsrecht nicht bestanden haben. Die Studierenden, die im letzten Wintersemester die Klausur Arbeitsrecht als Zweitversuch nicht bestanden haben, dürfen entscheiden, ob sie als Modulprüfung Zivilrecht IV (Drittversuch) Handels- und Gesellschaftsrecht ODER Arbeitsrecht schreiben. Die Anmeldung für den Drittversuch erfolgt über das Prüfungsamt.