Änderung der Corona-Satzung zur Rücktrittsmöglichkeit von Prüfungen
03.02.2021
Liebe Studierende,
bitte nehmen Sie Kenntnis von dieser wichtigen Änderung der Corona-Satzung:
Änderung der Corona-Satzung zur Rücktrittsmöglichkeit von Prüfungen
Für Prüfungen ab dem 04.02.2021 findet – wie im Sommersemester 2020 – die „vereinfachte Rücktrittsmöglichkeit durch bloßes Fernbleiben von der Klausur“ wieder Anwendung. Ein Rücktritt kann durch bloßes Fernbleiben von der Prüfung erfolgen. Ein Säumnis gilt generell als entschuldigt. Das Ergebnis einer angetretenen Prüfung wird gewertet. Die Regelung in § 4 Corona-Satzung wird gerade überarbeitet und entsprechend angepasst. Sie finden in Kürze weitere Informationen hier https://www.amtliche-bekanntmachungen.uni-bayreuth.de/de/ und auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.uni-bayreuth.de/de/studium/pruefungsamt/index.html Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsamt.