Studienstart ins Wintersemester 2024/25
Sie möchten an der Universität Bayreuth den Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft (LL.B.) studieren? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dinge Sie zu beachten haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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- Einführungsveranstaltung für Studienbeginner im Wintersemester: wird noch bekanntgegeben
- Für individuelle Beratungen steht Ihnen der Fachstudienberater des Bachelorstudiengangs Recht & Wirtschaft jederzeit gerne zur Verfügung. Terminanfragen bitte per Mail an Christian.Schueller@uni-bayreuth.de
Gut zu wissen ...
- Digitales LehrangebotEinklappen
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Vereinzelte Lehrstühle bieten neben der Präsenzvorlesung auch ein digitales Begleitangebot. Welches Angebot es für Sie geben wird und wie Sie das Angebot in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in den jeweiligen eLearning-Kursen zu den Vorlesungen.
- Unterstützung von Studienanfängern durch die FachschaftEinklappen
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Gerne verweisen wir hierzu auf die Homepage der Fachschaft RW.
- Anfangszeiten von LehrveranstaltungenEinklappen
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Bitte informieren Sie sich selbstständig darüber, ob die jeweilige Veranstaltung "s.t." (also um XX.00 Uhr) oder "c.t." (also um XX.15 Uhr) beginnt.
- Fachspezifische FremdsprachenausbildungEinklappen
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Sofern Sie bereits im ersten Semester mit der Sprachenausbildung beginnen möchten: Die Einstufungstests des Sprachenzentrums finden wieder zu Semesterbeginn statt. Sobald die Termine stehen, werden wir Ihnen diese bekanntgeben. Weitere Infos erhalten Sie vom Sprachenzentrum.
Informationen zur Einschreibung in den Bachelor Recht & Wirtschaft (LL.B.)
- Ist der Bachelorstudiengang "Recht und Wirtschaft" zulassungsbeschränkt?Einklappen
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Nein, der Bachelorstudiengang "Recht und Wirtschaft" ist aktuell zulassungsfrei. D.h., dass Sie sich einfach einschreiben können.
- Bis wann kann ich mich einschreiben?Einklappen
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Die Einschreibefrist für das Wintersemester 2024/25 ist grds. bis zum 26.09.2024 möglich.
- Wie läuft ein Einschreibeprozess ab?Einklappen
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Die Einschreibung findet über CAMPUSonline statt. Die hierzu notwendigen Schritte werden Ihnen hier erläutert.
- Vertiefte Erläuterungen des Einschreibeprozesses für deutsche Staatsangehörige ... Einklappen
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... finden Sie hier.
- Vertiefte Erläuterungen des Einschreibeprozesses für sonstige EU-Staatsangehörige ... Einklappen
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... finden Sie hier.
- Vertiefte Erläuterungen des Einschreibeprozesses für Nicht-EU-Staatsangehörige ... Einklappen
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... finden Sie hier.
FAQs
- Ist ein Studium mit fachgebundener Hochschulreife einer bestimmten Fachrichtung möglich?Einklappen
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Ja, dies ist mit der fachgebundenen Hochschulreife der FOS und BOS in der Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung / Internationale Wirtschaft“ möglich.
- Ist ein Studium mit Fachhochschulreife möglich?Einklappen
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Mit der Fachhochschulreife allein kann kein Studium an der Universität aufgenommen werden.
- Ist ein Studium mit Fachhochschulreife in Verbindung mit einem Hochschulstudium möglich?Einklappen
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Ja. Der Zugang kann eröffnet werden. Alle Details müssten mit der Studierendenkanzlei geklärt werden.
- Kann ich mir Leistungen, die ich vor Einschreibung in den LL.B. erworben habe, anrechnen lassen?Einklappen
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Ja, dies ist möglich. Hierfür müssen Sie innerhalb von acht Wochen, nachdem Ihnen die Einschreibung bestätigt wurde, einen Anrechnungsantrag stellen. Wenn Sie die Anrechnung von Leistungen begehren, die Sie im Rahmen eines anderen Studiums an der Uni Bayreuth erlangt haben, klicken Sie hier. Für Leistungen, die Sie außerhalb der Uni Bayreuth erbracht haben, klicken Sie hier. Bitte beachten Sie, dass – je nachdem, welche Leistungen Ihnen angerechnet werden – ggf. eine Höherstufung erfolgt.